für die Überlassung von Elektrofahrzeugen
durch die Firma Nextrent GmbH, Kaulbachstraße 49, 75175 Pforzheim
Stand: November 2023
I. Nutzung des KFZ im Rahmen der Überlassung
1. Der Nutzer verpflichtet sich, das genutzte Kraftfahrzeug (nachfolgend „KFZ“ genannt) schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und zu prüfen, ob sich das KFZ in einem verkehrssicheren Zustand befindet sowie das KFZ ordnungsgemäß zu verschließen. Der Nutzer bemüht sich um eine energiesparende, materialschonende und umweltverträgliche Fahrweise.
2. Dem Nutzer ist es verboten, im KFZ zu rauchen. Übermäßige Verschmutzungen im KFZ innen und außen sind zu vermeiden.
3. Wird während der Nutzungszeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des KFZ oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, muss der Nutzer uns unverzüglich informieren und jedwede Maßnahmen und Kosten sind mit uns abzustimmen.
4. Dem Nutzer wird das KFZ mit vollem Akku (vollem Kraftstofftank) übergeben. Im Gegenzug hat der Nutzer das KFZ bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses mit einem zu 90% gefüllten Akku (vollem Kraftstofftank) zurückzugeben. Wird das KFZ nicht vollständig zu 90% geladen (betankt) zurückgegeben, wird der Vertragspartner dem Nutzer für das wieder aufladen (die Betankung) des KFZ der fehlende Strom (Kraftstoff) gemäß Beleg pro kWh (Liter) in Rechnung stellen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass für die Betankung keine oder niedrigere Kosten angefallen sind.
5. Bei längerfristiger Nutzung hat der Nutzer die Kosten zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Nutzungszeit ein Nachfüllen von Flüssigkeiten notwendig wird.
6. Die maximale Anmietdauer bei einer Buchung beträgt 60 Tage. Stornierungen oder Umbuchungen müssen von uns bestätigt werden. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder eines etwaigen Differenzbetrages bedarf unserer Zustimmung.
7. Fahrten ins Ausland bedürfen einer gesonderten Freigabe durch uns. Im Falle einer Freigabe können zusätzliche Kosten anfallen, die der Nutzer zu tragen hat.
8. Der Nutzer bestätigt mit jeder Buchung, dass er bei Übergabe des KFZ eine zur Führung des KFZ erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis besitzt, die die gesamte Nutzungszeit Gültigkeit besitzt. Nachträgliche Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei der Abholung des KFZ ist die Vorlage des Original- Führerscheines zwingend notwendig.
9. Das KFZ darf nur vom Nutzer geführt werden. Sofern das KFZ von anderen als der vorgenannten Person gefahren werden wird, bedarf es einer gesonderten Freigabe durch uns. Im Falle unserer Freigabe hat der Nutzer das Handeln des freigegebenen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des freigegebenen Fahrers.
10. Das KFZ darf nur für eine übliche Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Es darf u.a. nicht verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, zu Testzwecken oder Fahrsicherheitstrainings, auf Rennstrecken, zur gewerblichen Personenbeförderung oder zur Weitervermietung.
11. Das KFZ ist am vereinbarten Standort zurückzugeben. Wird das KFZ nicht am vereinbarten Standort zurückgegeben, an der es abgeholt wurde, so ist der Nutzer uns zur Erstattung der anfallenden Rückführungskosten verpflichtet.
12. Sofern dem Nutzer von uns Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Nutzer davon Kenntnis erlangt, dass die Informationen von Unbefugten erlangt wurden, hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.
II. Kosten für die Nutzung des KFZ
1. Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen.
2. Die Energie (Kraftstoff) des KFZ geht zu Lasten des Nutzers.
3. Die Kosten für die Überlassung inkl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Nutzungszeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter KFZ Abholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.
4. Die Kosten für die Anmietung sind zu Beginn der Mietzeit fällig.
5. Der Nutzer kann die anfallenden Kosten wie folgt bezahlen: per Überweisung, in bar, EC- oder Kreditkarte.
6. Der Nutzer stimmt zu, dass die Rechnungen von uns grundsätzlich in elektronischer Form versandt werden. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und der Vertragspartner eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Nutzer kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird der Vertragspartner die Rechnungen kostenpflichtig in Papierform an den Nutzer stellen. Der Nutzer hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.
7. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Beginn der Nutzungszeit als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zusätzlich zu den Kosten eine Kaution zu leisten.
III. Versicherungsbedingungen für die Nutzung des KFZ Sofern nichts anderes vereinbart, gilt Folgendes als vereinbart: Der Versicherungsschutz für das genutzte KFZ erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. Dem Nutzer steht es frei, die gegebenen Möglichkeiten betreffend Teil-und/oder Vollkaskoversicherung und/oder zusätzlich angebotener Schutzpakete gegen Kosten auszuwählen und zu buchen.
IV. Verhalten bei Unfall/Schäden bei der Nutzung des KFZ
1. Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Ansprüche von Dritten ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Er hat hierbei Weisungen von uns, soweit zumutbar, zu befolgen und bei der Schadenermittlung und Schadenregulierung zu unterstützen.
3. Wir sind bevollmächtigt, gegen den Nutzer geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Werden gegen den Nutzer außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs uns anzuzeigen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, im Namen des Nutzers einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch den Nutzer Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.
4. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Nutzer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn das KFZ geringfügig beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeglicher Beschädigung des KFZ während der Nutzungszeit ist der Nutzer verpflichtet, uns unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des KFZ geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des KFZ oder von Teilen davon. Der Nutzer soll zu diesem Zweck den bei den KFZ- Papieren befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Der Nutzer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind.
V. Haftung des Nutzers
1. Bei Schäden, Verlust und sonstigen Vertragsverletzungen haftet der Nutzer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.
2. Dem Nutzer steht es frei, die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsfreistellung) oder für einzelne sonstige Beschädigungen (Schutzpakete) für Schäden, für Verlust und Brand durch Zahlung eines besonderen und/oder weiteren Entgeltes auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haftet der Nutzer sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung oder ein gebuchtes Schutzpaket besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, sind wir berechtigt, die Leistungsverpflichtung des Nutzers zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung oder aus einem gebuchten Schutzpaket besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Nutzer die zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Nutzer zu erfüllenden Obliegenheit sind wir berechtigt, die Leistung zur Haftungsfreistellung, auch aus einem gebuchten Schutzpaket in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Nutzer.
3. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Nutzer zu tragen hat, richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Höhe.
4. Der Nutzer haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Nutzer das KFZ überlässt, verursachen. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von uns erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der uns für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an uns richten, erhalten wir vom Nutzer für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 25 EUR (inkl. MwSt.), es sei denn der Nutzer weist nach, dass uns ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Wir sind berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
5. Die vorstehenden Regelungen gelten neben dem Nutzer auch für den freigegebenen Fahrer, wobei die vertraglich Haftungsfreistellung nicht zugunsten nicht freigegebener Nutzer gilt.
6. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Mehrere Nutzer haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
VI. Haftung des Vertragspartners und Kündigungsrecht des Vertragspartners
1. Wir haften nur in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von uns, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Wir können einen abgeschlossenen Vertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers, gegen den Nutzer gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mangelnde Pflege des KFZ, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch des KFZ oder die Missachtung wesentlicher Vorschriften im öffentlichen Straßenverkehr. Kündigen wir einen Vertrag, ist der Nutzer verpflichtet, das KFZ mit sämtlichem Zubehör und aller KFZ- Schlüssel unverzüglich an uns herauszugeben.
VII. Rückgabe des KFZ
1. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer. Setzt der Nutzer den Gebrauch des KFZ nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer fort, so gilt das Nutzungsverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, das KFZ zum Ablauf der Nutzungsdauer vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Standort und zur vereinbarten Rückgabezeit zu mindestens 90% geladen (vollgetankt) zurückzugeben.
3. Bei übermäßiger Verschmutzung des KFZ, die eine Sonderreinigung des KFZ erfordert, oder wenn das KFZ mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, leistet der Nutzer uns Schadensersatz. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale in Höhe von 100 € berechnet, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist; uns ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
4. Gibt der Nutzer das KFZ zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an uns zurück, sind wir berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe der zuvor vereinbarten Kosten zu verlangen. Vorherige Sonderbedingungen für die Nutzung des KFZ finden in einem solchen Fall keine Anwendung.
5. Der Nutzer ist verpflichtet, das KFZ im Falle der Erreichung des im Vertrag angegebenen zulässigen Kilometerstandes bereits vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zurückzugeben. Für den Fall, dass der Nutzer den vereinbarten Kilometerstand überschreitet und/oder das KFZ nach dem im Vertrag angegebenen Datum zurückgibt, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR verpflichtet; dies gilt nicht, soweit der Nutzer nachweist, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
VIII. Sonstige allgemeine Bedingungen
1. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz.
2. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Nutzers.
3. Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) zur Anwendung.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Nutzer unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.